Zum besseren Verständnis der richtungsweisenden Entscheidung des EuGH zur Frage, ob und in welcher Konstellation bei Gesellschafterwechsel und bei Anteilsvereinigung von Immobiliengesellschaften Grunderwerbsteuer anfällt, möchten wir zunächst etwas weiter ausholen und dann auf die Auswirkungen auf die österreichische Grunderwerbsteuer eingehen.