Aus dem Ministerratsbeschluss vom 4.7.2024 ergibt sich eine Reihe von weiteren Entlastungsmaßnahmen zur Inflationsabgeltung ab 1.1.2025. Diese finden sich nunmehr in dem am 18.9.2024 vom Nationalrat beschlossenen Progressionsabgeltungsgesetz 2025.
Die im Jahr 2025 auszugleichende Inflation beträgt 5%. Diese berechnet sich aus dem Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten zwischen Juli 2023 und Juni 2024. Aufbauend auf den Wirtschaftsprognosen für 2024 und 2025 ergibt sich folgendes: Das Gesamtvolumen der kalten Progression im Jahr 2025 beläuft sich auf € 1.989 Mio, davon werden 2/3 durch die automatische Anpassung ausgeglichen.
In der abgabenrechtlichen Betrugsbekämpfung werden die Schlingen enger gezogen. Zur weiteren Eindämmung des Unwesens von Scheinfirmen wird ein neuer Tatbestand in das Betrugsbekämpfungsgesetz aufgenommen, die Finanzstrafen erhöht und die sv-rechtliche Definition von Scheinunternehmen im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz mit den entsprechenden Konsequenzen verankert.
Das Herausnehmen eines Gegenstands aus Personengesellschaften, PferdepauschalierungsVO, Familienbeihilfe und Studienbeihilfe, Rückerstattungszinsen, Reparaturbonus und AR-Vergütungen
Natürliche Personen können bei der Gewinnermittlung eines Betriebes einen Gewinnfreibetrag (bestehend aus Grundfreibetrag und investitionsbedingten Gewinnfreibetrag) geltend machen.
Wir informieren Sie über die neue Zuständigkeit des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuG) für bestimmte Vorabentscheidungsersuchen und über ein Urteil betreffend die Umsatzsteuerschuld bei einer Scheinrechnung.