Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden

Um die automatische Erfassung von Spenden als Sonderausgabe in der Steuererklärung bzw Arbeitnehmerveranlagung zu erlangen, sind bis zum 28.2.2022 Zahlungen des Jahrs 2021 durch die Empfängerorganisation an das Finanzamt zu melden. Dies betrifft nur Organisationen mit fester örtlicher Einrichtung im Inland. Voraussetzung ist, dass Spender ihre Identifikationsdaten (Vorname und Zuname lt Meldezettel und Geburtsdatum) bei der Einzahlung bekannt geben. Damit stimmen sie grundsätzlich der Datenübermittlung zu. Anonyme Spenden bleiben unberücksichtigt. Abzugsfähig sind nur Spenden an im Gesetz angeführte Einrichtungen (Museen, freiwillige Feuerwehr uä) und durch Bescheid festgestellte begünstigte Spendenempfänger (siehe https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp) in Höhe von 10% der Einkünfte (Privatperson) bzw des Gewinns (Unternehmen) des laufenden Kalenderjahrs. Aufgrund der COVID-19-Krise kann die 10%-Grenze in den Veranlagungsjahren 2020 und 2021 ausnahmsweise auch auf das Jahr 2019 bezogen werden.

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