JUNI 2026
Entscheidung, ob monatliche oder vierteljährliche UVA
30.6.2026: Einreichung der Steuererklärungen 2025 via FinanzOnline ohne steuerliche Vertretung
30.6.2026: Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug
Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können bis 30.6.2026 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2025 stellen. Ebenso endet die Frist für die Vorsteuererstattung aus den Nicht-EU-Staaten Norwegen und Schweiz. Spätestens bis zum 30.6.2026 müssen die Anträge vollständig bei den jeweils zuständigen Behörden eingegangen sein.
