Entscheidung, ob monatliche oder vierteljährliche UVA
Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangen Kalenderjahr 2022 € 100.000 überschritten haben, sind zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Liegt der Vorjahresumsatz unter € 100.000 und über € 30.000, sind die UVA vierteljährlich einzureichen. Eine freiwillige monatliche UVA-Abgabe ist möglich. Das Wahlrecht wird ausgeübt, indem fristgerecht für den ersten Voranmeldungszeitraum (zB für den Monat Jänner 2023) die UVA bis zum 15.3.2023 dem Finanzamt übermittelt wird. Andernfalls ist für den Voranmeldungszeitraum 1.Quartal 2023 die UVA bis zum 15.5.2023 einzureichen.