Die Steuererklärungen 2025 (insbesondere Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) sind elektronisch via FinanzOnline bis spätestens 30.6.2026 einzureichen.
Registrierkassen Jahresendbeleg
Die Steuererklärungen 2025 (insbesondere Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) sind elektronisch via FinanzOnline bis spätestens 30.6.2026 einzureichen.
TIPP: Im Falle einer steuerlichen Vertretung verlängert sich die Frist im Rahmen der Quotenregelung bis Ende März 2027.
Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug
- Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können bis 30.6.2026 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2025 stellen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar!
- Hingegen ist im Falle möglicher Vorsteuererstattung österreichischer Unternehmer im Drittland (z.B. Serbien, Schweiz, Norwegen) die nationale Rechtslage im Einzelfall zu prüfen. Die Frist zur Antragstellung wird ebenfalls bis zu 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres betragen (analog der in der VO BGBl 279/1995).
