15.02.2023 - Registrierkassen Jahresendbeleg
Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresendbeleg. Sie haben daher nach dem letzten getätigten Umsatz am 31.12.2022 den Jahresbeleg erstellt. Der Ausdruck ist 7 Jahre aufzubewahren sowie auf einem externen Datenspeicher zu sichern. Eine Prüfung des Jahresendbelegs mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2023 möglich.
28.02.2023 - Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden des Jahres 2022
Um die automatische Erfassung von Spenden als Sonderausgabe in der Steuererklärung bzw Arbeitnehmerveranlagung zu erlangen, sind bis zum 28.2.2023 Zahlungen des Jahrs 2022 durch die Empfängerorganisation an das Finanzamt zu melden.
28.02.2023 - Jahreslohnzettel und weitere Meldungen für Zahlungen im Jahr 2022
Unternehmer sind verpflichtet, die Jahreslohnzetteln 2022 (Formular L 16) für ihre Dienstnehmer elektronisch an das Finanzamt zu melden. Diese haben alle für die Erhebung der Abgaben maßgebliche Daten zu enthalten. Seit 2021 ist es auch verpflichtend, die Anzahl der Homeoffice-Tage sowie ein allfällig ausbezahltes Homeoffice-Pauschale und die Anzahl der Kalendermonate, in welchen der Arbeitnehmer überwiegend (mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) auf Kosten der Arbeitgebers befördert wurde, sowie vom Arbeitgeber übernommene Kosten für ein Öffi-Ticket zu übermitteln.
15.03.2023 - Entscheidung, ob monatliche oder vierteljährliche UVA
Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangen Kalenderjahr 2022 € 100.000 überschritten haben, sind zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Liegt der Vorjahresumsatz unter € 100.000 und über € 30.000, sind die UVA vierteljährlich einzureichen.
30.06.2024 - Juni 2024
Einreichung der Steuerklärungen 2023, Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug und Antrag auf Zuerkennung der Spendenbegünstigung – rückwirkend Spendenabzugsfähigkeit für das Jahr 2024
30.09.2024 - September 2024
Vorsteuererstattung in EU-Mitgliedstaaten, Frist für Offenlegung des Jahresabschlusses und Bestätigung der Spendenbegünstigung