15.02.2022 - Registrierkassen Jahresendbeleg

Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresendbeleg. Sie haben daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2021 den Jahresbeleg erstellt.  Der Ausdruck ist 7 Jahre aufbewahren sowie auf  einem externen Datenspeicher zu sichern. Eine Prüfung des Jahresendbelegs mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2022 möglich.

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28.02.2022 - Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden

Um die automatische Erfassung von Spenden als Sonderausgabe in der Steuererklärung bzw Arbeitnehmerveranlagung zu erlangen, sind bis zum 28.2.2022 Zahlungen des Jahrs 2021 durch die Empfängerorganisation an das Finanzamt zu melden.

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28.02.2022 - Jahreslohnzettel und weitere Meldungen für Zahlungen im Jahr 2021

Unternehmer sind verpflichtet den Jahreslohnzetteln 2021 (Formular L 16) für ihre Dienstnehmer elektronisch an das Finanzamt zu melden. Diese haben alle für die Erhebung der Abgaben maßgebliche Daten zu enthalten.

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20.09.2022 - Vorsteuerrückerstattung aus EU-Staaten

Auf Initiative der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer konnten die Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 erneut um drei Monate verlängert werden.

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30.09.2022 - Termin 30. September 2022

Rückwirkende Umgründungsvorgänge, Letzte Möglichkeit der (elektronischen) Antragstellung auf Vorsteuererstattung von in anderen EU-Ländern angefallenen Vorsteuern, Heuer wieder Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen 2021

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30.09.2022 - Termin 30. September 2022 verlängert bis zum 31.Dezember 2022

Firmenbuch - Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2021, Bestätigung für Spendenbegünstigung und Spendengütesiegel

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31.12.2022 - Steuertipps zum Jahresende 2022

Aufgrund der im Jahr 2022 zahlreichen neuen Regelungen wie beispielsweise der ökosozialen Steuerreform und der Teuerungs-Entlastungspakete empfiehlt es sich besonders heuer rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen und sich folgende Fragen zu stellen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt und nichts übersehen? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät!

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